Indoor-Drohne mit Lichtsensor vor dem Testflug im World Conference Center Bonn

Messen · Bewerten · Nachweisen

Beleuchtungsgutachten und Beleuchtungsstärkemessung per Drohne

Tausende Messpunkte statt Stichproben – nachts, ohne Gerüst und ohne Betriebsunterbrechung.

Ob eine Beleuchtung die Anforderungen erfüllt, zeigt nur eine Messung – und was daraus folgt, klärt ein Gutachten. Für große Flächen hat Felsch Lighting Design ein patentangemeldetes Verfahren entwickelt: Eine Indoor-Drohne fliegt das normgerechte Messraster automatisch ab und misst an jedem Punkt die Beleuchtungsstärke. Ein eigenes Ultraschall- und Funk-Ortungssystem bestimmt die Position auf den Zentimeter genau, auch ohne GPS. Auf dieser Datenbasis erstellen wir unabhängige, herstellerneutrale Beleuchtungsgutachten für Sicherheitsbeleuchtung, Arbeitsstätten und Sportflächen.

Lückenlos

Tausende Messpunkte im Raster machen Schwachstellen sichtbar, die bei Stichproben unentdeckt bleiben.

Ohne Betriebsausfall

Gemessen wird nachts, ohne Gerüst und ohne Hubbühne – auch über Wasserflächen.

Belastbar

Prüfbericht mit Heatmaps für Betreiber, Prüfsachverständige und Behörden.

Für große Hallen, Venues und Versammlungsstätten

  • Kongress- und Messezentren, Arenen, Stadthallen, Theater und Veranstaltungsstätten
  • Flughäfen, Lager- und Logistikhallen, Einkaufszentren
  • Schwimmbäder (Messung über der Wasserfläche ohne Boot oder Gerüst), Sporthallen und Stadien
  • Öffentliche Gebäudemanagements, Prüfsachverständige und Elektroplaner

Typische Anlässe

  • Ein Prüfbericht, etwa vom TÜV, bemängelt die Sicherheitsbeleuchtung.
  • Die wiederkehrende Prüfung nach Sonderbau- bzw. Prüfverordnung steht an. Alte Berechnungen ersetzen keine aktuelle Messung.
  • Umbau, Nutzungsänderung oder Umrüstung auf LED
  • Abnahme einer neuen Flutlicht- oder Hallenbeleuchtung

Sicherheitsbeleuchtung und Notbeleuchtung messen nach DIN EN 1838

Wenn der Strom ausfällt, muss die Sicherheitsbeleuchtung Rettungswege und offene Flächen sicher ausleuchten. Wir messen die Beleuchtungsstärke auf Rettungswegen und die Antipanikbeleuchtung in offenen Flächen und bewerten die Gleichmäßigkeit. Das Messraster beträgt je nach Bereich 1,5 oder 2 m.

Falschfarbendarstellung der gemessenen Notbeleuchtung in einem Foyer
Falschfarbendarstellung der gemessenen Notbeleuchtung – jeder Punkt ist ein Messwert.

Licht- und Flutlichtmessung

Für Arbeitsstätten nach ASR A3.4 und DIN EN 12464-1, für Sporthallen und Bäder nach DIN EN 12193 und für Stadien nach Verbandsvorgaben. Bewertet werden Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit, Flicker, Farbtemperatur und Farbwiedergabe – mit Ampelbewertung je Kennwert.

Funkanker des Ortungssystems für die Drohnenmessung
Das eigene Ortungssystem bestimmt die Position der Drohne auf ±1–1,5 cm.

So gehen wir vor

  1. Vorbereitung

    Pläne sichten, normgerechtes Messraster festlegen, Zugänge und Schaltzustände abstimmen.

  2. Positionierung

    Temporäres Ortungssystem im Gebäude aufbauen, Genauigkeit ±1–1,5 cm.

  3. Messung

    Nachts bei ausgeschalteter Allgemeinbeleuchtung. Die Drohne fliegt jeden Punkt automatisch an und speichert Luxwert, Zeit und 3D-Position. Bei Fremdlicht wird mit und ohne Notbeleuchtung gemessen.

  4. Bewertung

    Mindestbeleuchtungsstärke und Gleichmäßigkeit je Bereich, Heatmaps und Falschfarbendarstellungen.

  5. Bericht

    Revisionssicherer Prüfbericht, auf Wunsch mit Planung der Nachbesserung.

Die Drohnenmessung im Film

Vom Grundriss über das Messraster bis zum Messprotokoll: Die Animation zeigt in 100 Sekunden, wie die Beleuchtungsstärke per Drohne gemessen wird.

Animation zur Beleuchtungsstärkemessung per Drohne

Beim Laden wird eine Verbindung zu Vimeo hergestellt. Es gelten die Datenschutzhinweise von Vimeo.

Beleuchtungsgutachten auf Basis der Messung

Die Messung liefert die Daten, das Gutachten die Bewertung. Wir prüfen, ob eine Anlage die Anforderungen der jeweiligen Norm und Verordnung erfüllt, benennen Abweichungen mit Ort und Messwert und zeigen, wie sie sich beheben lassen.

Typische Anlässe für ein Beleuchtungsgutachten

  • Mängel im Prüfbericht des Sachverständigen, etwa an der Sicherheitsbeleuchtung
  • Abnahme einer neuen oder umgerüsteten Beleuchtung, zum Beispiel nach einer LED-Sanierung
  • Streitfälle zwischen Betreiber, Planer und ausführender Firma
  • Bestandsbewertung vor Sanierung, Umbau oder Nutzungsänderung
  • Wiederkehrender Nachweis für Versammlungsstätten und Sonderbauten

Inhalt des Gutachtens: Aufgabenstellung und Bewertungsgrundlagen, Messverfahren und Messraster, Ergebnisse je Bereich mit Heatmaps, Bewertung gegen die Grenzwerte, Empfehlungen zur Nachbesserung.

Hinweis: Wir erstellen Gutachten zur Innenraum-, Sicherheits- und Sportbeleuchtung. Lichtimmissions- oder Blendgutachten für Photovoltaik und Werbeanlagen gehören nicht zu unserem Schwerpunkt.

Halle mit Glasdach im World Conference Center Bonn

Referenz

World Conference Center Bonn – Sicherheitsbeleuchtung flächendeckend gemessen

ca. 18.000 m²
Fläche
4
Geschosse
ca. 12.000
Messpunkte

Im Auftrag des Städtischen Gebäudemanagements Bonn haben wir 2026 die Sicherheitsbeleuchtung der öffentlichen Bereiche des WCCB-Hauptgebäudes gemessen. Die flächendeckende Messung zeigte, dass die Mindestwerte weitgehend erreicht werden. Zugleich machte sie einzelne Bereiche mit unzureichender Gleichmäßigkeit sichtbar, die bei Stichproben unentdeckt geblieben wären.

Einblicke in die Messung im WCCB

Vor dem eigentlichen Einsatz haben wir den Messaufbau im Gebäude getestet. Die Drohne fliegt das Raster selbstständig ab, die Messwerte werden direkt den Positionen im Foyer zugeordnet.

Indoor-Drohne mit Lichtsensor beim Testflug im World Conference Center Bonn
Testflug der Messdrohne
Foyer des World Conference Center Bonn mit Lichtlinien an der Decke
Foyer mit Lichtlinien – eines der Messfelder

Mangelbericht erhalten, Abnahme oder Prüfung geplant?

Gutachten oder Messung anfragen

Normen und Daten

  • DIN EN 1838
  • DIN EN 50172 (VDE 0108-100)
  • ASR A3.4 und A3.4/7
  • Sonderbau- und Versammlungsstättenverordnungen
  • DIN EN 12464-1
  • DIN EN 12193
  • DIN EN 13201
  • Patent angemeldet: DE 10 2026 110 348.0
  • herstellerneutral und unabhängig

Häufige Fragen

Ersetzt die Messung die elektrotechnische Prüfung?

Nein. Wir liefern den lichttechnischen Nachweis. Die Anlagenprüfung bleibt davon getrennt.

Brauche ich eine Messung oder ein Gutachten?

Für den regelmäßigen Nachweis reicht meist der Messbericht. Bei Mängeln, Abnahmen oder Streitfällen empfiehlt sich ein Gutachten mit Bewertung und Empfehlungen.

Muss der Betrieb unterbrochen werden?

Nein. Gemessen wird nachts bzw. außerhalb der Nutzungszeiten.

Wie lange dauert eine Messung?

Das hängt von Fläche und Zugänglichkeit ab. Ein Kongresszentrum mit rund 18.000 m² haben wir in rund zehn Nachtterminen gemessen.

Was kostet das?

Das hängt von Fläche und Anzahl der Messpunkte ab. Nach Sichtung der Pläne erhalten Sie ein Pauschalangebot.

Messen Sie auch außerhalb Deutschlands?

Ja, das Verfahren ist international einsetzbar.

Sprechen Sie mit uns über Ihr Gutachten oder Ihre Messung

In einem kurzen Gespräch klären wir, welcher Nachweis nötig ist – Messbericht oder Gutachten – und wie die Messung abläuft.

Markus Felsch

Markus Felsch
Dipl.-Ing. (FH) Lighting Design
+49 (0) 40 636 599 10
mail@felsch.de

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